Last Update: 15.4.2020
Wir haben eine Übersicht der aktuellen Corona Hilfe für UnternehmerInnen zusammengetragen. Du findest hier kompakte Informationen und Links zu Unterstützung und Initiativen, wenn du von Einschränkungen durch das Corona-Virus betroffen bist.
Falls dir weitere Initiativen unterkommen oder du selbst eine Idee hast, wie wir uns gegenseitig unterstützen können, melde dich gerne bei uns.
I. Fixkosten reduzieren
a) Steuererleichterungen BMF
- Herabsetzen der Vorauszahlungen
- Nichtfestsetzung von Anspruchszinsen
- Zahlungserleichterungen durch Stundungen oder Ratenzahlungen
- Nichtfestsetzung bzw. Herabsetzung von Säumniszuschlägen
Antrag zu Sonderregelungen betreffend Coronavirus
b) Erleichterungen der SVS
- Beitragsgrundlage herabsetzen
- Beiträge stunden
- Ratenzahlungen
- Gänzliche oder teilweise Nachsicht der Verzugszinsen
Infos für Beitragsherabsetzungen und Stundungen
Antrag zur Stundung und Ratenzahlung formlos per Mail oder mit diesem Formular
Antrag auf Herabsetzung der Beitragsgrundlage
c) Kreditraten stunden: Sprich deine Hausbank darauf an, wenn du Liquiditätsprobleme hast oder befürchtest.
d) Laufende Kosten stunden, wie Miete, Leasing, Versicherungen, … : Frag nach, ob die laufenden monatlichen Zahlungen gestundet werden können bzw. bitte um Zahlungsaufschub.
e) Von den GIS-Gebühren unbürokratisch abmelden per Mail an kundenservice (at) gis.at oder telefonisch unter 0810 00 10 80 mit Nennung der Teilnehmernummer sowie einer kurzen Darstellung der betrieblichen Situation.
f) Mietzinsreduktion für geschlossene Betriebe inkl. Musterschreiben als Word-Doc der WKO
II. Liquidität sichern / Zuschüsse
a) Überbrückungsgarantien für Betriebsmittelkredite für EPU/KMU und Tourismusbetriebe: Antrag bei der Hausbank | Weitere Infos | Infos AWS
b) Härtefallfonds für kleine Betriebe in 3 Phasen:
1.Phase Härtefallfond - Soforthilfe für UnternehmerInnen: nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 500 € bzw. 1.000 € sofort (abhängig vom letzten Nettoeinkommen)
2. Phase Härtefallfond startet am 20.4. - Hilfe für das Unternehmen: nicht rückzahlbarerZuschuss iHv bis zu 2.000 €/Monat für max. 3 Monate (abhängig von der Einkommenseinbuße), ggf. Anrechnung des Zuschusses aus Phase 1
3. Phase Nothilfefond: Zuschuss / Kreditvertrag: Details werden noch ausgearbeitet
Wer kann beantragen: EPU, Kleinstunternehmer (<10 Vollzeit-Äquivalente), Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind, Neue Selbständige wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten, Freie Dienstnehmer, Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich)
Die Details für die Antragstellung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und Non-Profit-Organisationen werden noch ausgearbeitet und gesondert veröffentlicht.
Detaillierte Voraussetzungen, notwendige Unterlagen sowie Einreichung der Anträge ab 27.3. 17:00 Uhr
c) Zuschüsse für Wiener EPU & Kleinbetriebe aus dem Notlagenfonds: nicht rückzahlbare Zuschüsse sowie Mietzuschuss, Antrag ab 1.4. für Umsatzrückgang ab März | Infosheet
d) Förderung der Wiener Wirtschaftsagentur für IT-Infrastruktur zum Aufbau von Telearbeitsplätzen bis zu 10.000€ | Förderquote 75% | Wiener KMU & Kleinstunternehmen - ausgeschöpft
e) Zuschuss für Betriebe in Niederösterreich: Existenzsicherungszuschuss bis zu 5.000 Euro | Antrag
f) Wien online Förderung für EPU und KMU: Zum Auf- und Ausbau von Online-Shop-Systemen im Bereich Nahversorgung und Kreativwirtschaft in Wien kann ab 10.04. bei der Wirtschaftsagentur Wien um eine Förderung von maximal 10.000 Euro angesucht werden. First come first serve!
III. Erleichterungen für DienstgeberInnen
a) ÖGK
- Ausständige Beiträge werden nicht gemahnt.
- Eine automatische Stundung erfolgt, wenn die Beiträge nicht, nur teilweise oder nicht fristgerecht eingezahlt werden.
- Ratenzahlungen werden formlos akzeptiert.
- Es erfolgen keine Eintreibungsmaßnahmen.
- Es werden keine Insolvenzanträge gestellt.
b) Corona Kurzarbeit
Laufend aktualisierte Infos vom AMS
Rechner für Corona Kurzarbeitshilfe vom AMS
Einzelvereinbarung: Download Sozialpartnervereinbarung Corona Kurzarbeit für ArbeitnehmerInnen (wenn kein Betriebsrat vorhanden ist)
Der Antrag auf Kurzarbeitsbeihilfe ist bei der für den Betriebsstandort zuständigen AMS-Landesorganisation per Post, per Mail oder über das eAMS-Konto einzubringen.
IV. Weitere Tipps
- Infos der WKO: Corona Infopoint mit FAQ sowie eine Übersicht über sämtliche Hilfsmaßnahmen für betroffene Betriebe | Brancheninformationen
- Aktion Selbstständige für Selbstständige von www.imgraetzl.at (u.a. mit kostenlosem Coaching von Sigrid Koloo)
- anna-kauft.at: Regionale Suchmaschine von Österreichischen Onlineshops gegen die Corona Wirtschaftskrise
- Abgesagte Events mit Unterstützung von derBrutkasten online durchführen
- Digital Team Österreich
- Online Rocker bietet eine kostenlose Website & Onlineshop Optimierung & Analyse
- Als neu gegründetes EPU könnte es unter Umständen noch Ansprüche auf Arbeitslosengeld aufgrund einer vorigen Anstellung geben.
- Zum WKO Newsletter anmelden: Die Wirtschaftskammer sendet aktuell tägliche Updates per Newsletter
- Die Grundumlage 2020 wurde ausgesetzt, wenn du bereits eine Rechnung erhalten hast, braucht sie nicht gezahlt werden.
- Familienhärteausgleichsfonds: Infos, Voraussetzungen und Anmeldung für die Unterstützung für Familien, deren Einkommen durch die Corona-Krise beeinträchtigt ist.