Erweiterung der Berichtspflicht über Nachhaltigkeit
Die Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) erweitert den Kreis der betroffenen Unternehmen, die einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen. Sie erfahren kurz und kompakt, was die CSRD ist, wen die Richtlinie betrifft und was sie beinhaltet.
Neben der wirtschaftlichen Verantwortung, die Unternehmen mit ihren Geschäftstätigkeiten haben, rückt die gesellschaftliche Relevanz immer stärker in den Vordergrund. Denn das Tun eines Unternehmens hat Folgen für Gesellschaft und Umwelt.
Nachhaltigkeitsbericht & CSRD: Hintergrund
Momentan müssen große Unternehmen, die im öffentlichen Interesse stehen, nichtfinanzielle Informationen im Zuge einer verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlichen. Das besagt die NFI-Richtlinie, welche in Österreich mittels dem NaDiVeG (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz) umgesetzt wurde. Das NaDiVeG beinhaltet Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, jedoch sind diese sehr eng gefasst und verpflichten demnach nur sehr wenig Unternehmen, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Deshalb wurden die Richtlinien der nichtfinanziellen Berichterstattung überarbeitet. Das Ergebnis davon ist die „Corporate Sustainability Reporting Directive“, kurz CSRD.
Nachhaltigkeitsbericht & CSRD: Ziele
Die CSRD greift die zuvor vorhandenen Problematiken auf und geht mit einer deutlichen Ausweitung der Berichtspflicht einher. Dennoch bleibt dem größten Teil der Unternehmen die Pflicht, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, erspart.
Mit der CSRD soll der Berichtsstandard angehoben werden und die externe Prüfungspflicht wird ergänzt. Das soll eine erhöhte Transparenz und eine bessere Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichte gewährleisten. Die Berichte werden zukünftig geprüft und müssen veröffentlicht werden.
Nachhaltigkeitsbericht & CSRD: Berichtspflichtige Unternehmen
Unternehmen, die mindestens zwei der drei nachstehenden Kriterien erfüllen, fallen in die Berichtspflicht der CSRD:
- Nettoumsatzerlöse über 40 Mio. Euro
- Bilanzsumme über 20 Mio. Euro
- durchschnittliche Beschäftigtenzahl von über 250 während des Geschäftsjahres
Jegliche börsenorientierte Unternehmen, zum Beispiel KMUs, können ebenso zur Berichterstattung verpflichtet sein.
Nachhaltigkeitsbericht & CSRD: Rechtsgültigkeit
Der Vorschlag wurde bereits auf EU-Ebene verabschiedet und muss nun in nationales Recht umgesetzt werden. Für das Jahr 2023 sollen erste Berichte nach dem neuen CSRD-Standard erstellt werden, welche folgend ab 2024 veröffentlich werden sollen.
Nachhaltigkeitsbericht & CSRD: Umwelt, Soziales und Governance
Mit dem Nachhaltigkeitsberichtsvorschlag gehen künftig eigene EU-Berichtstandards einher, welche dann zusätzlich zu den internationalen Rahmenwerken (z.B. GRI) bestehen.
Die Berichterstattung beinhaltet zukünftige Strategien, Ziele und Fortschritte des Unternehmens. Dabei müssen Geschäftsverläufe und -ergebnisse sowie die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen der Tätigkeit verständlich und nachvollziehbar behandelt werden. Darüber hinaus werden die Chancen und Risiken von sämtlichen Nachhaltigkeitsaspekten beleuchtet – eine große Chance für die nachhaltige und resiliente Unternehmensentwicklung. Ähnlich wie beim ESG-Konzept, müssen bei CSRD-Berichterstattungen Kennzahlen aus den drei Bereichen Umwelt, Soziales und Governance veröffentlicht werden.
Nachhaltigkeitsbericht & CSRD: Doppelte Wesentlichkeit
Einen wichtigen Stellenwert nimmt das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit ein. Dabei werden zwei verschiedene Perspektiven der Nachhaltigkeitsberichterstattung eingenommen und beleuchtet. Einerseits gilt es die Perspektive von außen nach innen zu betrachten, also der Einfluss von Nachhaltigkeitsaspekten auf Aktivitäten des Unternehmens. Andererseits zählt der Blick von innen nach außen, sprich welche Auswirkungen des ökonomischen Handelns auf Menschen und Umwelt entstehen.
Nachhaltigkeitsbericht & CSRD: Inhalte
Im Rahmen des Nachhaltigkeitsberichts berichten CSRD-pflichtige Unternehmen über Informationen in Bezug auf sämtliche Nachhaltigkeitsaspekte, wie zum Beispiel:
- Resilienz des Unternehmens
- Risiken & Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten
- Berücksichtigung der Ziele des Pariser-Abkommens
- Beschreibung von Geschäftsmodell & Strategie in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte
- Beschreibung der Ziele, Strategien und bereits erzielten Fortschritte
- Rollenverteilung & Erfahrung der verschiedenen Organe im Unternehmen
- Unternehmensrichtlinien
- Beschreibung des durchgeführten Due-Diligence-Verfahrens
- Tatsächliche und potenzielle Auswirkungen auf die eigene Geschäftstätigkeit sowie auf die Wertschöpfungs- und Lieferketten von Nachhaltigkeitsaspekten
- Maßnahmen zur Verhinderung, Minderung oder Behebung tatsächlicher oder potenzieller negativer Auswirkungen inklusive deren Ergebnisse
- Informationen über immaterielle Vermögenswerte
- jegliche Indikatoren, welche für die oben genannten Punkte relevant sind
- Berichterstattung über Verfahren zur Ermittlung der Informationen
weitere Infos
Europäisches Parlament: New Social and environmental reporting rules for large companies
(Lara Hammerl, Juli 2022)