Beschäftigungsform: freies Dienstverhältnis
Der freie Dienstvertrag ist, so wie der Arbeitsvertrag, ein Dauerschuldverhältnis. Eine gesetzliche Definition des freien Dienstvertrages besteht nicht. Nach der Rechtsprechung liegt ein freier Dienstvertrag vor, wenn sich jemand gegen Entgelt verpflichtet, einem Auftraggeber bzw. einer Arbeitgeberin für bestimmte oder unbestimmte Zeit die Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen, ohne sich in persönliche Abhängigkeit zu begeben. Der maßgebliche Unterschied zum echten Dienstnehmer liegt darin, dass freie DienstnehmerInnen die Dienstleistungen in persönlicher Unabhängigkeit erbringen. Kriterien des freien […]